Der Niederrheinische Kunstverein e.V. knüpft in erster Linie an alte und junge Traditionen niederrheinischer Kunst an. Der Niederrheinische Kunstverein stellt sich die Aufgabe, die Kunst
vergangener Zeiten in dieser Region zu pflegen und d er zeitgenössischen den Weg zu bereiten. Die Zusammenarbeit mit anderen am Niederrhein arbeitenden Vereinen, Museen und anderen Institutionen
zur Pflege der Kunst, insbesondere der zeitgenössischen, ist ihm dabei ebenso selbstverständliche Verpflichtung wie der Kontakt zu den lebenden Künstlern.
Der Niederrheinische Kunstverein möchte in künstlerischen Angelegenheiten der Region beratend und vermittelnd tätig sein.
Der Verein führt den Namen "Niederrheinischer Kunstverein e.V." und hat seinen Sitz in Wesel. Die Eintragung in das Vereinsregister als "eingetragener Verein" ist erfolgt.
Der Niederrheinische Kunstverein e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung vom 1.1.1977, §§ 51 f, in dem er die bildenden Künste und das Kunstverständnis, insbesondere bei der Jugend, fördert. Dies soll u.a. durch Ausstellungen, Dokumentationen, Vorträge, Diskussionen und Führungen erreicht werden.
Organe des Vereins sind der Vorstand, der Beirat, die Mitgliederversammlung und das Kuratorium.
Der Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern:
Der erste oder zweite Vorsitzende zusammen mit dem Geschäftsführer vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung für die
Dauer von drei Jahren.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins, führt insbesondere die Vereinsbeschlüsse aus und verwaltet das Vermögen.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Für vorzeitig ausgeschiedene Vorstandsmitglieder kann der Vorstand sich bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung aus Mitgliedern des Beirats ergänzen.
Der Beirat unterstützt den Vorstand bei seinen Aufgaben und wird vom Vorstand berufen. Die Zahl der Beiratsmitglieder ist nicht beschränkt. Der Beirat wird mindestens zweimal im Jahr zu Vorstandssitzungen eingeladen.
Die Mitglieder des Vorstandes und des Beirates versehen ihr Amt ehrenamtlich. Erstattung von Barauslagen und Spesen unterliegt der Genehmigungspflicht des Vorstandes.
Das Kuratorium unterstützt die Ziele des Vereins ideell und wirtschaftlich; es wird vom Vorstand berufen.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem
Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Auflösung des Vereins kann eine nur zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder beschließen. Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins gehen seine Sammlungen unmittelbar in das Eigentum des Landschaftsverbandes Rheinland bzw. der Kommunen, die zu ihrem Erwerb beigetragen haben, über. Das übrige Vereinsvermögen ist von denselben Institutionen im Sinne der öffentlichen Kunstpflege zu gemeinnützigen Zwecken zu verwenden.